10.08.2012 – Internationales Steuerrecht
Nachdem Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA am 08.02.2012 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart hatten, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen, wurde nun am 26.07.2012 ein entsprechendes Musterabkommen veröffentlicht. Das Musterabkommen soll als Grundlage für entsprechende bilaterale Vereinbarungen dienen. Dieses Musterabkommen schafft einen Rahmen für die Meldung bestimmter Kontodaten durch die Finanzinstitute an ihre jeweiligen Steuerbehörden mit anschließendem Austausch der betreffenden Daten im Rahmen der bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungs- bzw. Steuerinformationsabkommen. Es beseitigt die im Zusammenhang mit dem Foreign Account Tax Compliance Act aufgetretenen rechtlichen Probleme, vereinfacht dessen Umsetzung für die Finanzinstitute und sieht einen auf Gegenseitigkeit beruhenden Informationsaustausch vor.