Aktuelle Beiträge aus allen Rubriken

17.05.2013 – Unternehmensteuer

BFH: Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes

Ist eine sog. Kostenüberdeckung nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschriften in der folgenden Kalkulationsperiode auszugleichen, liegt eine rückstellungsfähige ungewisse Verbindlichkeit vor. Dem steht auch nicht das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG entgegen. Denn dieses setzt voraus, dass sich der Anspruch des Gläubigers nur auf künftiges Vermögen – und nicht auf am Bilanzstichtag vorhandenes Vermögen – des Schuldners bezieht.

17.05.2013 – Private Einkommensteuer

BFH: Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwandspauschale bei Auswärtstätigkeit verfassungsgemäß

Ein selbständiger Berater, der längerfristig im Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Verpflegungsmehraufwendungen nur in den ersten drei Monaten geltend machen. Unerheblich ist es, wenn die Beratungsaufträge kurzfristig immer wieder neu erteilt werden. Die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen ist nicht verfassungswidrig, da sich der Steuerpflichtige auf die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort einstellen und damit einen Mehraufwand minimieren oder sogar vermeiden kann.

16.05.2013 – Unternehmensteuer

BFH: Keine Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots auf substanzbezogene Aufwendungen im Fall einer Nutzungsüberlassung

Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt nicht für substanzbezogene Wertminderungen und Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gehören und der Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen werden. Das Teilabzugsverbot findet im Fall einer endgültig einnahmelosen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vor dem Veranlagungszeitraum 2011 auch dann keine Anwendung, wenn die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird und es um den Umfang der Abzugsfähigkeit laufender Aufwendungen geht.

16.05.2013 – Unternehmensteuer

BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwangsversteigerung

Die Drei-Objekt-Grenze für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur privaten Vermögensverwaltung hat die Bedeutung eines Anscheinsbeweises und kann im Einzelfall durch den Nachweis eines atypischen Sachverhaltsverlaufs widerlegt werden. Persönliche oder finanzielle Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien, wie z.B. die Ankündigung einer Zwangsversteigerung durch das Finanzamt, kommen dafür jedoch nicht in Betracht, da es sich hierbei regelmäßig um nachträgliche Ereignisse handelt, die keinen Hinweis darauf geben können, ob ohne Veräußerungsabsicht gekauft worden ist.

16.05.2013 – Rechnungslegung

BFH: Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern bei einem Mineralbrunnenbetrieb

Nimmt ein Brunnenbetrieb mehr Leergut von den Kunden zurück als er mit dem Vollgut ausgegeben hat, sind deshalb weder Anschaffungskosten noch gegen die Kunden gerichtete Forderungen zu aktivieren. In Betracht kommt jedoch die Aktivierung eines Nutzungsrechts. Für die Verpflichtung, bei Rückgabe von Individualleergut und Brunneneinheitsflaschen die erhaltenen Pfandgelder an die Kunden zurückzuzahlen, ist eine Verbindlichkeit zu passivieren. Die Verbindlichkeit kann der Höhe nach zu mindern sein, wenn aufgrund der eigentumsunabhängigen Zirkulation des Leerguts erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass ein bestimmter Teil an andere Poolmitglieder zurückgegeben wird.

16.05.2013 – Rechnungslegung

BFH: Ausbuchung einer Körperschaftsteuererstattungsforderung

Die Ausbuchung einer Körperschaftsteuererstattungsforderung durch Bilanzberichtigung in einem späteren Wirtschaftsjahr ist auch dann durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung auszugleichen, wenn die erstmalige Aktivierung in dem früheren Wirtschaftsjahr nicht außerbilanziell neutralisiert worden war.

Veranstaltungshinweise

Internationale Verrechnungspreise - Effizient ans Ziel

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 soll der sogenannte "Authorized OECD Approach" zur Anwendung der Verrechnungspreisregelungen auch auf Betriebsstätten umgesetzt werden. Die Angleichung der zu erwartenden nationalen Vorschrift an die internationalen Vorgaben wirft jedoch eine Reihe von rechtlichen Problemen auf. Daneben sind weitere Änderungen zur Interpretation des Fremdvergleichs in der Diskussion.

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Termine  
Berlin, 23.05.2013, Anmeldung

Ansprechpartner  
Nancy Bennewitz I München
Tel: +49 89 29036 8798

IWB 2013 - Grundlagen der Verrechnungspreise

Seminar zu den Grundlagen der Verrechnungspreise - in Ergänzung zum regelmäßig stattfindenden IWB-Verrechnungspreisforum.

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Termine
Hamburg: 28.05.2013

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Tax Litigation Forum

Für die erfolgreiche Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens ist es unerlässlich, neben dem materiellen Recht auch die prozessualen Fallstricke zu kennen. Diesen Fallstricken will sich das Tax Litigation Forum künftig widmen. In der diesjährigen Auftaktveranstaltung gilt das Augenmerk vor allem der Prozessführung von Personengesellschaften.

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Termin
Deloitte Hamburg: 29.05.2013

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Roadshow zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

Zum 01.01.2014 tritt das neue Reisekostenrecht in Kraft. Wir bieten Ihnen Gelegenheit zu einem intensiven Austausch über erste wichtige Anwendungsfragen mit Vertretern aus Finanzverwaltung, Unternehmen und Beratung.

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Veranstaltungsorte  
Frankfurt a.M.: 07.06.2013, VDMA
Berlin: 11.06.2013, BDI
Stuttgart: 18.06.2013, ZVEI Baden-Württemberg 
München: 19.06.2013, Deloitte
Düsseldorf: 25.06.2013, Deloitte
Hamburg: 26.04.2013, Deloitte

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