14.12.2009

Indien – Urteil zum Abzug des Ausübungsgewinns von Arbeitnehmeraktienoptionen als Betriebsausgabe

Das zweithöchste indische Finanzgericht hat in einem jüngsten Urteil entschieden, dass der bei der Ausübung von Arbeitnehmeraktienoptionen entstehende Gewinn nicht steuermindernd als Personalkosten zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen ist.

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